Artenschutz ist jedoch weit mehr.

Die 18. Vertragsstaatenkonferenz der Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES) wurde von 17. bis 28. August 2019 in Genf, in der Schweiz, abgehalten. 1700 Delegierte aus 169 Mitgliedsstaaten sowie die EU haben über 104 Agendapunkte und 57 Anträge zur Änderung der in CITES gelisteten Arten beraten und Entscheidungen getroffen.

Musikinstrumentenerzeuger kämpfen seit Jahren mit Problemen, die die Reisefähigkeit von Instrumenten betreffen. Immer wieder verursachen geschützte Arten wie kleine Mengen von Elfenbein, Schildpatt, verschiedenste Leder, Fischbein, Muscheln oder auch Riopalisander große Probleme. Nach der Konferenz in Johannesburg haben sich ja die Ereignisse überschlagen. Rückblickend hat sich mein Eindruck bestätigt, dass hier vorerst komplett unterschätzt wurde, welche weitreichenden Folgen durch die Neulistungen, vor allem in seiner Art vielfältig und oft verwendete Holzart, Dalbergia spp., entstanden sind.

In äußerst guter Zusammenarbeit mit unseren Ansprechpartnern im BMNT wie Dr. Abensperg-Traun, Mag. Molterer, Martin Rose und Frau Hoffmann, konnten meine Kollegen Bogenmachermeister Thomas Gerbeth und Klaviermachermeister Heinz Letuha unter meiner Führung die Auswirkungen der Veränderungen und auch den nahezu un-administrierbaren Aufwand mit dem Instrumentenpass (MIC) aufzeigen. All die Schwierigkeiten aus unserem Alltag und Rückmeldungen der Musiker hinsichtlich deren Erfahrengen auf Reisen stießen auf viel Verständnis.

So war es in den vielen Monaten vor der CITES Konferenz, ursprünglich in Sri Lanka dann in Genf abgehalten, unser Ziel durch Zugrundelegung unserer Beobachtungen zu dem bereits installierten Instrumentenpass und dem Umgang mit den Material-Deklarationen, einfachere, lebbarere Bedingungen für Reisen insbesondere für Musiker zu erwirken. Dies mit vollem Einsatz unter dem Blickpunkt der über zwanzig großen Orchester, besonders derer der „Musikhauptstadt“ Wien, mit ihren weltberühmten und reisefreudigen Traditionsorchestern einerseits, aber besonders auch um Instrumente und Bögen als Kulturgüter in ihrer Originalität erhalten zu können.

Durch unseren proaktiven Umgang wurden wir auch zu Koordinierungssitzungen geladen und konnten „unser“ Verhandlungsteam in den Vorbereitungen mit unseren Beispielen aus der Praxis bunte Berichte mitgeben, unsere Argumente stärken und unsere Forderungen mit auf den Weg geben.

So ist nach den empfindlichen Verschärfungen 2016, die insbesondere den geschäftlichen Alltag der Musikinstrumentenerzeuger, Händler aber auch Musiker stark belasteten, in Genf auf der 18. Konferenz der Vertragsstaaten zum Washingtoner Artenschutzabkommen, im August 2019, nun dank massivem Einsatzes des österreichischen Verhandlungsteams um Dr. Max Abensperg-Traun und Martin Rose, gelungen, weitere Belastungen abzuwenden und Erleichterungen für Musikinstrumente, fertig verarbeitete Musikinstrumententeile sowie fertig verarbeitete Musikinstrumenten-Accessoires zu erreichen.

Palisander:

Rio-Palisander (Dalbergia nigra) bleibt unverändert und ohne Fußnote in Anhang A, daher gilt weiterhin das Vermarktungsverbot. Alle Exemplare, das sind auch Teile und Erzeugnisse, bleiben unter dem Höchstschutz und man braucht für jeglichen Handel entsprechende Genehmigungen (Ausfuhr, Einfuhr) oder Bescheinigungen (Handel innerhalb der EU). Ebenso bleiben Teile und Erzeugnisse der Palisanderart Dalbergia cochinchinensis (Thailändisches Palisander) in für uns wesentlichen Teile streng geschützt.

Die sehr gute Nachricht ist, dass es gelungen ist für für alle anderen Palisanderarten (Dalbergia spp.) durch Abänderung der Fußnote nun folgende relevanten Teile und Erzeugnisse von den CITES Regelungen ausgenommen sind:

Fertig verarbeitete Produkte mit einem maximalen Gewicht des Holzes der gelisteten Art von bis zu 10kg pro Sendung, Fertig verarbeitete Musikinstrumente, Fertig verarbeitete Musikinstrumententeile, Fertig verarbeitete Musikinstrument-Accessoires.

Achtung: Rohe Griffbretter fallen somit nicht in die Ausnahmeregelung hinein, ebenso Bestandteile, die eine weitere Modifikation benötigen, um genutzt zu werden.

Mammut:

Hier ist es gelungen, dass nach Diskussion aller Beteiligten CITES-Parteien der Vorschlag Israels abgelehnt wurde, das Wollmammut als eine Art aufzulisten, die den Genehmigungsanforderungen des CITES-Anhangs II unterliegt.

Es wurde klargestellt, dass die Regulierung einer ausgestorbenen Art den Rahmen von CITES sprengt.

Es ist jedoch angedacht, die Auswirkungen des Handels mit Mammutelfenbein auf den Handel mit Elefantenelfenbein und die illegale Wilderei zu erforschen.

Der Instrumentenpass (MIC):

Dank Intervention besonders seitens Vertreter der EU als Sprachrohr „unserer“ Vertreter, genehmigten die Vertragsparteien eine Vereinfachung der Reisemodalitäten von CITES gelisteten Exemplaren, bei denen der Handel einen vernachlässigbaren Einfluss auf die Erhaltung der jeweiligen Arten hat.

Das heißt, dass nichtkommerzielle grenzüberschreitende Bewegungen von Musik-instrumenten erleichtert werden sollten. Um lebbare Bedingungen zu schaffen, sollen diesbezügliche Diskussionen während der CITES-Sitzungen ab 2020 stattfinden.

Eine Gleichstellung ähnlich persönlichen Gebrauchsgütern wäre eine enorme Erleichterung.

Inkrafttreten der Änderungen:

Die beschlossenen Änderungen der Anhänge und die Änderung der Fußnoten treten am 26. November 2019 völkerrechtlich in Kraft tritt.  Die auf internationaler Ebene beschlossenen Änderungen der Anhänge werden auf europäischer Ebene mittels Änderung der EU-Verordnung Nr. 338/97 umgesetzt und werden mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtswirksam. Der genaue Zeitpunkt der Veröffentlichung ist derzeit noch nicht absehbar.

Wiederausfuhrbescheinigung erforderlich.

Anträge CITES Genehmigungen oder Bescheinigungen sind beim BMNT, Abt. III/6, Stubenbastei 5, 1010 Wien – auch online unter http://www.cites.at – zu beantragen

Weil es wichtig ist „Danke“ zu sagen, möchte ich mich bei den zuständigen Personen im Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, Abteilung III/6, Abteilung Nationalparks, Natur- und Artenschutz, stellvertretend insbesondere bei Mag. Jutta Molterer (Abt. III/3), Dr. Max Abensperg-Traun und Martin Rose für die offenen Ohren unserer Anliegen und das stete Bemühen unsere Berufsgruppen in allen Belangen rund um den Artenschutz zu unterstützen, bedanken!

Ebenso „Danke“ meinen Kollegen Bogenmachermeister Thomas Gerbeth und Klaviermachermeister Heinz Letuha, unserem Bundesinnungsgeschäftsführer Herrn Mag. Erwin Czesany, die alle auch in Vorbesprechungen anstehende Problemfelder analysiert und mit konstruktiven Anregungen begleitet haben.

Weitere Infos zum Thema finden Sie ebenfalls unter http://www.reise-info.org, http://www.cites.at und http://www.bmnt.gv.at

Text: Rupert Hofer

 

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